Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum geplanten Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zur Kenntnis genommen. Die Vorlage soll um Massnahmen zum Jugendschutz ergänzt werden.
Was neu vorgesehen ist
Das Gesetz soll für sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gelten, auch für KI-Suchmaschinen. Die Anbieter sollen:
- prüfen, ob ihre Dienste Risiken für Minderjährige schaffen oder verstärken, und Massnahmen ergreifen, um diese Risiken zu reduzieren;
- Minderjährigen keine Werbung mehr anzeigen, die auf Profiling beruht, also auf der Auswertung ihres Online-Verhaltens und persönlicher Merkmale;
- ein Verfahren anbieten, mit dem Nutzerinnen und Nutzer alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte melden können.
Wie es weitergeht
Eine Mehrheit der Parteien, der Kantone und der Verbände unterstützt die Vorlage. Das UVEK soll bis Ende Juni 2027 eine Botschaft ans Parlament ausarbeiten. Für die Bestimmungen zum Jugendschutz zieht es das EDI und das Bundesamt für Sozialversicherungen bei. Ob weitere Massnahmen zum Jugendschutz ins Gesetz aufgenommen werden, etwa ein Mindestalter, entscheidet der Bundesrat gestützt auf einen Bericht zu den Postulaten Vara (24.4480) und Graf (24.4592).









